
Pflanzenpass
Die kommenden Jahre stehen im Zeichen der Pflanzengesundheit. Die „neue“ EU-Pflanzengesundheitsverordnung (2016/2031/EU) weitet die Pflanzenpass-Pflicht bei der Verbringung im Gebiet der europäischen Union aus – auf alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen. Demzufolge müssen ab dem 14. Dezember 2019 Topfpflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Samen sowie bestimmte andere Pflanzen mit einem amtlichen Etikett ausgezeichnet werden. Dieses Pflanzenpass-Etikett hat die von der EU geforderten Informationen zu enthalten, um die Rückverfolgbarkeit zur Herkunft der Pflanzen sicherzustellen. Erfahren Sie hier bei Güse alles Wissenswerte zum Thema Pflanzenpass.
Was ist ein Pflanzenpass?
Der Pflanzenpass ist ein nachweisendes Dokument, das die in der EU-Pflanzengesundheitsverordnung geforderten Herkunftsangaben bestimmter Pflanzen und Pflanzengüter auflistet.
Bei der EU-Pflanzengesundheitsverordnung handelt es sich um eine Neuerung, der seit dem Jahr 1977 geltenden EU-Vorschriften für den Pflanzenschutz. Durch die Verordnung soll die europäische Land- und Forstwirtschaft noch effektiver vor der Einschleppung und der Verbreitung gebietsfremder Schädlinge geschützt werden. Nicht zuletzt, da viele dieser Schädlinge Krankheiten verbreiten und aufgrund des Klimawandels leichter in Europa überdauern können, wurde seitens der Europäischen Kommission eine kontrollierende Lösung geschaffen – der Pflanzenpass.
Wer braucht einen Pflanzenpass? Der Pflanzenpass hat höchste Priorität für den B2B-Bereich der Grünen Branche, denn ein Pflanzenpass wird für jede Verbringung zwischen verschiedenen Unternehmern, nicht aber für den Verkauf an Endnutzer für deren Eigenbedarf gefordert.
Pflanzenpass-Etiketten von Güse
Sie sind von der EU-Verordnung betroffen? Dann sollten Sie den zusätzlichen Kennzeichnungsschritt rechtzeitig in Ihrem Betrieb integrieren. Bei Güse kaufen Sie konforme Pflanzenpass-Etiketten – wahlweise vorbedruckt mit dem Original-Emblem der Europäischen Union in Pantone-Farben (Blau/Gelb) oder als kompatible Blanko-Etiketten zum Selberbedrucken.
Welche Informationen muss der Pflanzenpass enthalten?
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Der neu geschaffene Rechtsrahmen in Form der EU-Pflanzengesundheits- und Kontrollverordnung setzt Neuerungen auf nationaler Ebene voraus. Folgende Elemente sind zukünftig beim Kennzeichnen der betroffenen Pflanzengüter anzugeben:
- Flagge der Union: Ziert die obere linke Ecke des Etikettes – diese kann in Farbe oder in Schwarz-Weiß aufgedruckt werden.
- Überschrift „Pflanzenpass“: Dominiert die obere rechte Ecke des Etiketts, gefolgt von einem Schrägstrich und der englischen Übersetzung.
- Buchstabe „A“: Die Angabe des botanischen Namens der repräsentierten Pflanzenart.
- Buchstabe „B“: Der Ländercode für den Mitgliedstaat, gefolgt von der Registriernummer Ihres Unternehmens.
- Buchstabe „C“: Zeigt den Rückverfolgbarkeitscode der betreffenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen zu kennzeichnenden Gegenständen.
- Buchstabe „D“: Präsentation vom Ländercode des Ursprungslandes und (soweit zutreffend) der Name des Drittlandes.
- Code: Der Rückverfolgbarkeitscode kann durch einen maschinenlesbaren Datenträger ergänzt werden, wie einem Strichcode, QR-Code oder einem Chip.

Wo ist der Pflanzenpass anzubringen?
Pflanzenpass-Etiketten sind entweder an den Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder begleitenden Gegenständen, wie Verpackung oder Beförderungsmitteln, anzubringen. Bei einer Warensendung muss jedoch nicht jede einzelne Pflanze gekennzeichnet werden. Es kann auch pro Kiste oder Palette (mit identischen Sorten) ein Etikett genutzt werden.
Worauf muss bei der Platzierung des Pflanzenpasses auf einem Pflanzenpass-Etikett geachtet werden? Befolgen Sie die Schritte der folgenden Güse-Checkliste:
- Ist das Etikett gut sichtbar und deutlich zu lesen?
- Ist der Pflanzenpass unveränderlich und dauerhaft?
- Sind die Angaben unabhängig von anderen Informationen präsentiert?
- Hat das Textfeld die richtige Form – quadratisch oder rechteckig?
Kompatible Etikettendrucker bei Güse
Als Anbieter innovativer Komplett-Lösungen bietet Güse auch kompatible Etikettendrucker. Je nach präferierter Druckanwendung erhalten Sie bei uns Thermotransfer- und Laseretikettendrucker hochwertiger Marken, wie Primas, Bixolon, OKI und TSC.
EU-Pflanzenpass Online
Mit dem EU-Pflanzenpass-Tool für nur 7,99 EUR (zzgl. MwSt.) im Monat, können Sie Ihren EU-Pflanzenpass in nur wenigen, einfachen Schritten erstellen – konform nach aktueller EU-Verordnung. Wählen Sie eines der passenden Druckvorlagen aus, vervollständigen Sie das Ursprungsland sowie den Rückverfolgbarkeitscode und drucken Sie das Etikett aus; beispielsweise mit einem unserer passenden Farblaserdrucker oder Thermotransferdrucker.
Auf YouTube finden Sie ein Video, welches die einfache Erstellung des EU-Pflanzenpasses zeigt.
Klicken Sie hier für weitere Informationen.
Bei Fragen steht Ihnen das Güse-Team jederzeit zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns gern per Telefon (+49 40 72 73 60-640) oder über unser Kontaktformular.