Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller die nachstehenden Bedingungen der GÜSE Verlag GmbH an (nachfolgend GÜSE genannt). Andere Vereinbarungen sowie mündliche Abmachungen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung von GÜSE. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten für GÜSE nicht.
1. Preise und Liefermengen
Die Preise erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Auftragsbestätigung von GÜSE.
Alle Preise sind Euro-Nettopreise und gelten zzgl. Mehrwertsteuer und Verpackungs- und Versandkosten.
Bei Preiserhöhungen der Vorlieferanten ist GÜSE – soweit keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde – zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt.
Bei Drucksachen mit Firmenangaben sind Mehr- oder Minderlieferungen aus technischen Gründen unabänderlich. Eine Abweichung von bis zu 10 % der bestellten Auflagenhöhe behält sich GÜSE in jedem Fall vor. Bei Auflagen unter 500 Stück kann sich der Prozentsatz angemessen erhöhen. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Stückzahl.
Bei Kleinstaufträgen unter einem Netto-Auftragswert von 30,00 EUR wird ein Mindermengenzuschlag von 10,00 EUR in Rechnung gestellt.
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird am Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Sie ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen wird ein Skontoabzug von 2 % gewährt, bei Bankeinzug oder Vorauskasse 3 %. Bestellungen aus dem Ausland beliefert GÜSE grundsätzlich nur gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse. Die Zahlungsfristen gelten ab Rechnungsdatum.
Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsfristen wird die jeweils bestehende Gesamtforderung zur sofortigen Zahlung fällig. Darüber hinaus sind bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB fällig, sofern GÜSE nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Je Mahnung ist ein Kostenersatz von 5,00 EUR zu entrichten.
Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sind ausgeschlossen.
GÜSE kann bei Erhalt einer ungünstigen Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Bestellers, die der Besteller nicht widerlegen kann, Vorauskasse verlangen. Des Weiteren hat GÜSE das Recht, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen des Bestellers einzustellen.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller zustehenden Forderungen bleiben alle gelieferten Waren – auch in verarbeitetem Zustand – Eigentum von GÜSE. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu verarbeiten, vermieten und/oder zu veräußern. Der Besteller tritt bis zur Tilgung sämtliche Forderungen von GÜSE, die ihm aus dem Weiterverkauf/-vermietung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden, sicherungshalber bis zur Höhe des dem vom Besteller in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware ab. Die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Bestellers mit seinen Kunden ergeben.
Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Er darf über sie jedoch nicht in anderer Weise verfügen.
Auf Verlangen von GÜSE hat der Besteller die Abtretung seinen Kunden bekannt zu geben und ihm die für die Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung trägt der Besteller.
Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware, wird GÜSE unmittelbar Eigentümer der durch die Verarbeitung hergestellten Sache. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der GÜSE in jedem Stadium der Verarbeitung Eigentümer der neuen Sache wird. Bei Verarbeitung des Liefergegenstandes mit Sachen, die nicht GÜSE gehören, erwirbt GÜSE Miteigentum in Höhe des Anteils, der sich aus dem Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware zu dem Wert der neuen Sache ergibt.
Für den Fall der Veräußerung und/oder Vermietung der neuen Sache, tritt der Besteller seine hieraus resultierenden Anspruch sicherungshalber an GÜSE ab in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware.
Der Besteller ist verpflichtet GÜSE zu benachrichtigen, wenn Dritte gegen ihn bestehende Forderungen durch Eingriffe in das Vorbehaltseigentum befriedigen möchten.
4. Lieferungen und Versand
Alle Lieferungen erfolgen ab Herstellungs- bzw. Versandort. Fracht- oder Porto werden separat berechnet. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Die Versandart wird von GÜSE gewählt, wenn bei der Auftragserteilung nicht andere Vereinbarungen getroffen werden.
Transportversicherungen werden von GÜSE nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Bestellers bestellt.
Werden bei Eintreffen der Lieferung Beschädigungen oder Verluste festgestellt, sind diese umgehend dem Anlieferer zu dokumentieren und ihm gegenüber ersatzpflichtig zu machen.
5. Lieferzeit und Rücktritt
Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von GÜSE schriftlich bestätigt werden.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lieferwerk bzw. GÜSE verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Für eine Überschreitung der Lieferzeit ist GÜSE nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die GÜSE nicht zu vertreten haben, verursacht werden. Betriebsstörungen – sowohl im eignen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind – verursacht durch Streik, Aussperrung, Energiemangel Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder GÜSE für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten, falls GÜSE die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
6. Urheberrecht
Der Besteller übernimmt bezüglich der von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen jegliche Haftung für etwaige Ansprüche Dritter Urheberrecht oder Eigentum.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Fotos, Originalen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei GÜSE.
GÜSE ist berechtigt auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise (Impressum) auf die Urheberstellung hinzuweisen.
Lithos, Druckplatten, Stanzen etc. bleiben Eigentum von GÜSE, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Auslieferungspflicht besteht für GÜSE nicht.
GÜSE ist berechtigt Druck- und Arbeitsmuster für Eigenwerbung zu nutzen.
7. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und GÜSE als druckreif erklärt zurückzugeben. GÜSE haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Mündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Bei Änderungen der Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Bestellers.
Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für Beanstandungen. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
8. Beanstandungen
Die Ware muss vom Besteller unverzüglich geprüft werden und Reklamationen sind GÜSE innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Im Übrigen geltend die §§ 377 HGB.
Bei Vorliegen eines Mangels sind die Ansprüche nach Wahl von GÜSE auf Beseitigung des Mangels oder Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Besteller das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Folgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
GÜSE behält sich das Recht vor, die beanstandete Ware auf eigene Kosten abzuholen sowie das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Waren sind Eigentum von GÜSE.
Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur innerhalb von drei Monaten nach Versand geltend gemacht werden.
Abweichungen in der Beschaffenheit der verwendeten Materialien können nicht beanstandet werden, soweit sie den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder sonstigen Lieferindustrie für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingte Unterscheide zwischen Material und Auflage beruhen.
Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farben sowie für die Beschaffenheit der Lackierung haftet GÜSE nur insoweit als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
Druckfehler, Irrtümer und Änderungen, insbesondere technische Änderungen zur Produktverbesserung, bleiben vorbehalten.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten für beide Teile ist Bad Vilbel.
10. Schlussbestimmung
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die in ihre wirtschaftlichen Gehalt der Unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
