I. Allgemeines
1. Für unsere Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Ergänzend gelten für Drucksachen die Lieferbedingungen
des grafischen Gewerbes. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten für uns nicht.
2. Änderungen unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden müssen zu ihrer Gültigkeit von uns bestätigt werden.
II. Angebote
Unsere Angebote basieren auf den jeweils gültigen Materialkosten. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
III. Preise
Alle Preise sind ab Werk berechnet und schließen Verpackung, Fracht und sonstige nach Abgang im Werk entstehenden Kosten nicht ein.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Bei Erstbestellung erfolgt die Lieferung grundsätzlich per Nachnahme bzw. Vorauszahlung.
2. Wird nicht per Nachnahme versandt oder per Vorauszahlung oder Bankeinzug gezahlt, sind die Rechnungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum
mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu zahlen.
3. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsfristen wird unsere jeweils bestehende Gesamtforderung zur sofortigen Zahlung fällig. Darüber hinaus sind bei
verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 12% fällig. Je Mahnung ist ein Kostenersatz von EUR 4,- zu entrichten.
4. Aufrechnung mit und Zurückbehaltungsrecht gegenüber bestrittenen Forderungen des Bestellers sind ausgeschlossen.
5. Diskontfähige Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber hereingenommen. Wechsel und Schecks werden nur
vorbehaltlich der Einlösung gutgeschrieben.
6. Werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so werden unsere sämtlichen Forderungen
sofort fällig. Derartige Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wir sind
nach unserer Wahl stattdessen auch berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen, vom Vertrag zurückzutreten.
V. Lieferung
1. Im allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Menge geliefert. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, bei Drucksachen mit seinen Firmenangaben eine
Mehr- oder Mindermenge bis zu 10% anzuerkennen. Bei Auflagen unter 500 Stück kann sich der Prozentsatz angemessen erhöhen.
2. Auf Drucksachen kann im Impressum der Hersteller mit Abdruck seines Firmenzeichens genannt werden.
3. Die vereinbarte Liefertrist beginnt erst zu laufen, wenn alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben des Bestellers vorliegen.
4. Überschreitung der Liefertrist um mehr als 14 Tage berechtigen den Besteller, zur Erfüllung des Auftrages eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Erst wenn
diese nicht eingehalten wird, kann der Besteller Schadensersatzansprüche geltend machen.
5. Werden im Interesse des Bestellers Teillieferungen vorgenommen, trägt dieser die Mehrkosten für Fracht und Verpackung.
6. Auch abgeholte Ware kann Verpackungsaufwand erfordern, der berechnet wird. Falls die Ware nicht vollständig am Lager ist, wird auch der Versandkostenanteil
für die Restlieferung berechnet.
7. Werden bei Eintreffen der Versandstücke Beschädigungen und Verluste festgestellt, sind diese umgehend dem Anlieferer zu dokumentieren und ihm gegenüber
ersatzpflichtig zu machen.
VI. Datenschutz
1. Die personenbezogenen Daten des Bestellers werden elektronisch gespeichert und verarbeitet.
2. Die Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
VII. Urheberrecht
1. An allen unseren Angeboten oder Lieferungen beigefügten Unterlagen (Fotos, Zeichnungen, Entwürfe) behalten wir uns ausdrücklich Eigentums- und
Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen dritten Personen nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns unsere Unterlagen
unverzüglich zurückzusenden.
2. Von uns gekaufte Fotografien dürfen nur mit unserer Zustimmung veröffentlicht werden. Fotos zum Abdrucken werden nur als Vorlagen ausgeliehen und bleiben
unser Eigentum. Das Recht zum Abdrucken gestattet nur eine einmalige Veröffentlichung zu dem vereinbarten Zweck.
3. Diese Bestimmungen gelten auch grundsätzlich für von uns hergestellte Entwürfe.
4. Lithos, Druckplatten, Stanzen etc. bleiben auch bei anteiliger Kostenübernahme durch den Besteller unser Eigentum.
5. Der Besteller übernimmt bezüglich der von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen jegliche Haftung für etwaige Ansprüche Dritter aus Eigentum oder
Urheberrecht.
VIII. Gefahrenübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs des Liefergegenstandes geht, auch bei Teillieferungen, mit der Absendung auf den Besteller über.
2. Sollte sich die Absendung durch Umstände verzögern, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den
Besteiter über.
3. Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers veranlaßt.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen, bleiben alle Lieferungen - auch in verarbeitetem Zustand - unser Eigentum.
2. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu verarbeiten und zu veräußern. Bei Veräußerung des
Liefergegenstandes - in unbearbeitetem oder bearbeitetem Zustand - gilt die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung gegen Dritte bis
zur Höhe unserer Forderung als an uns abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Abtretungserklärung zum Gebrauch gegenüber
dem Dritten zur Verfügung zu stellen.
3. Die Entgegennahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Mithin erlischt der Eigentumsvorbehalt bei Schecks erst mit der endgültigen
Gutschrift, bei Wechseln mit ihrer Einlösung.
4. Der Besteller ist verpflichtet, uns zu benachrichtigen, wenn Dritte gegen ihn bestehende Forderungen durch Eingriffe in unser Eigentum befriedigen möchten.
5. Der Besteller hat den Liefergegenstand von der Übergabe an bis zum endgültigen Eigentumsübergang gegen Feuer- und Wasserschäden zu versichern.
X. Gewährleistung
1. Mängelrügen müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang des Liefergegenstandes vor der Verarbeitung schriftlich uns gegenüber erhoben werden.
2. Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe und Stärke berechtigen nicht zu Beanstandungen. Rücksendungen dürfen nur mit unserer schriftlichen
Einwilligung vorgenommen werden. Erkennen wir die Mängel an, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatz zu leisten, nachzubessern oder einen
Preisnachlaß zu gewähren.
3. Weitergehende Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.
XI. Rücktritt des Lieferers
Wird die Ausführung des Auftrages durch Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, wesentlich erschwert oder verhindert, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.
Der Besteller kann in diesem Fall die Rückzahlung etwaiger geleisteter Entgelte beanspruchen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
XII. Rücktritt des Bestellers
Der Besteller kann zurücktreten, wenn wir nach Ablauf der in Ziffer V Nr. 4 gesetzten Nachfrist von insgesamt 6 Wochen die Lieferung oder Leistung nicht erbringen.
Ihm steht der Anspruch auf Rückzahlung etwaiger geleisteter Entgelte zu. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für sämtliche Lieferungen und Zahlungen ist Karben Erfüllungsort.
2. Gerichtsstand für beide Teile ist Bad Vilbel/Frankfurt am Main. Wir sind berechtigt, etwaige Klagen auch bei dem Geschäftssitz oder Wohnort des für den Besteller
zuständigen Gerichtes zu erheben.
3. Bei Lieferungen in das Ausland gilt für alle Rechtsstreitigkeiten ausschließlich deutsches Recht.
XIV. Schlußbestimmung
Ist ein Punkt dieser Liefervereinbarungen wegen geltendem Recht nicht durchsetzbar, gilt als vereinbart, dass die anderen Punkte davon unberührt bleiben.